Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, sind auf der Grundlage der Empfehlungen des DRV gemäß Paragraph 38 Abs. 2 Nr. 3 GWB erstellt worden. Lesen Sie diese bitte mit Ruhe und Sorgfalt durch. Die Reisebedingungen und Hinweise regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie gelten ergänzend zu den Paragraphen 651 a ff. des BGB. Die persönlichen Daten unserer Reisegäste werden an Dritte nur weitergegeben, soweit die Weitergabe zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen des Reisevertrages notwendig ist.

 

I. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages unter Einbeziehung der Reise- und Zahlungsbedingungen. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Die Reiseanmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Sofern der Anmelder ausdrücklich und gesondert erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, haftet er dafür neben den anderen von ihm angemeldeten Teilnehmern. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch "Min Herzing" zustande. Sie erhalten von uns zusätzlich eine schriftliche Bestätigung. Diese senden wir Ihnen schnellstmöglich an Ihre Buchungsstelle oder an Sie direkt. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, weisen wir Sie hierauf in der Reisebestätigung über unsere Buchungsstelle ausdrücklich hin. An dieses neue Angebot sind wir 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage diesen neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erklären. Gruppenbuchungen ab 10 Personen können nur nach Rücksprache mit "Min Herzing" getätigt werden und bedürfen generell einer von "Min Herzing" ausgestellten Bestätigung.

 

II. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises gegen Aushändigung der Reservierungsbestätigung Ihrer Buchungsstelle im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Diese Anzahlung wird auf den Reisepreis aufgerechnet. Bei Barzahlung erfolgt die Restzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt. Bei Bezahlung mit Kreditkarte muss diese dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird.
Bei Direkt- oder Internetbuchungen gelten die Zahlungsbedingungen, die Ihnen mit der Buchungsbestätigung übermittelt werden.

 

III. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserem Reiseprospekt bzw. aus dem Internet.

Unterbringung und Verpflegung:
Genaue Angaben finden Sie in der Preistabelle. Frühstück und Halbpension können gebucht werden. Frühstück kann in Ihrer Buchungsstelle oder direkt vor Ort gebucht werden. Halbpension ist nur in Form des Abendessens möglich. Die Versorgung mit Abendessen erfolgt in der Gaststätte des Feriendorfes nach Karte.

Haustiere:
Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis von "Min Herzing" mitgebracht werden. Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Größe und Art (Kampfhunde sind generell nicht erlaubt) bei der Buchung angemeldet werden. Die Kosten sind vor Ort zu zahlen. Tiere dürfen nicht zur Belästigung anderer Gäste führen und dürfen nicht in das Restaurant, in die Sauna usw. mitgenommen werden.

Zusätzliche Unterbringung:
Hierbei kann es sich um eine Couch, Liege oder ein Kinderbett handeln, die zusätzlich in dem gebuchten Bungalow oder im Appartement aufgestellt werden. Diese können schmaler und kürzer sein als ein ursprüngliches Bett. Durch das Zusatzbett muss mit Einschränkungen betreffend der zur Verfügung stehenden Schrank- und Wohnfläche gerechnet werden. Die Zusatzkosten sind vor Ort zu entrichten.

 

IV. Leistungs- und Preisänderungen
Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen oder änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

 

V. Rücktritt durch den Kunden, änderungen, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist die Rücktrittserklärung bei "Min Herzing". Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind. Unser pauschalierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittgebühr) beträgt bei Ferienhäusern, Bungalows und Appartements:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
ab 34. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises.

Bei Wiederbelegung des Mietobjektes erheben wir in jedem Fall 15 % des Reisepreises als Bearbeitungsgebühr, mindestens jedoch 50,- €.

 

V.II. Änderungen
Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z.B. Mitnahme eines Haustieres) gewünscht, so wird von uns eine Gebühr von 15,- € pro Buchung erhoben.

 

V.III. Umbuchungen
Werden auf Ihren Wunsch nach Buchung der Reise vor Reiseantritt für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins (Umbuchung) vorgenommen, wird von uns bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt erhoben.

Dieses beträgt bei Appartements, Ferienhäusern und Bungalows bis 45 Tage vor Mietbeginn 34,- € pro Mietobjekt.
Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erhoben werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. V.I. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

 

V.IV. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In jedem Fall werden für unsere Mehrkosten 34,- € pro Mietobjekt berechnet. "Min Herzing" kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften entgegensteht. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende "Min Herzing" als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 

V.V. Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

 

V.VI. Wirksamkeit der Rücktritts- und Änderungserklärung
Rücktrittserklärungen und Änderungswünsche werden erst mit dem Tag wirksam, an dem sie bei "Min Herzing" vorliegen. Änderungswünsche und Rücktrittserklärungen sollten in Ihrem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.

 

VI. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so versuchen wir diese anderweitig auszugleichen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

VII. Rücktritt und Kündigung durch "Min Herzing"
"Min Herzing" kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet der Abmahnung durch "Min Herzing" nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt "Min Herzing", so behält "Min Herzing" den Anspruch auf den Reisepreis. "Min Herzing" muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

 

VIII. Haftung durch "Min Herzing"
"Min Herzing" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung
2. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
3. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

 

IX. Beschränkung der Haftung
IX. I. Die vertragliche Haftung von "Min Herzing" für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den Reisepreis beschränkt.
(a). soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
(b) soweit "Min Herzing" für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein verantwortlich ist.
IX.II. Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen "Min Herzing" aus unerlaubter Handlung haftet "Min Herzing" nicht.

 

X. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Personal von "Min Herzing" zur Kenntnis zu geben. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

 

XI. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise "Min Herzing" gegenüber geltend zu machen, dies sollten Sie aus Gründen der Beweisführung schriftlich tun. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Beendigung Ihrer Reise.

 

XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

XIII. Gerichtsstand
Sie können "Min Herzing" nur an dessen Betriebssitz verklagen. Für Klagen von "Min Herzing" gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend.

 

Achtung! Wichtiger Hinweis!
Sollten Sie am vorgesehenen Ankunftstag Ihr Ferienziel nicht oder nur verspätet erreichen können, dann informieren Sie bitte unbedingt das Personal der Ferienanlage. Am Anreisetag ist der Bezug der Appartements und der Ferienhäuser ab 15 Uhr möglich, der Auszug am Abreisetag muss spätestens bis 10 Uhr vorgenommen werden.

Postadresse:
Feriendorf "Min Herzing"
Nonnevitz 33
18556 Bakenberg / Rügen